Kategorien
WEB

Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Luxemburg – Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter heute (Rechts­sachen T-716/14T-329/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Hier klicken und weiterlesen: Aerzteblatt

Kommentar in eigener Sache:

Das was als FETT notiert ist, ist GENAU der Punkt. Die EU-Lebensmittelbehörde wird sich solange dagegen wehren und Berufung einlegen, wie es nur geht. Hinter den Kulissen werden dann Gegenargumente gesucht und erstellt und dann wird wieder Berufung eingelegt.

Und damit beginnt das Spiel mit der Zeit. Zeit hilft vergessen; das war schon immer so. Irgendwann schläft das Ganze entweder ein, weil es niemanden mehr interessiert oder es sind neue Studien erstellt worden, die das Gegenteil beweisen (sollen).

Wir leben definitiv in einer Welt, die nur noch Macht- und Geld-Geil ist! (Sorry für den Ausdruck!)